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Smartphones und Computer werden nicht willkürlich zurückgegeben!

Die neue Verordnung, die in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurde, enthielt einen Artikel, der viele Verbraucher verärgern würde. geteilt durch das Handelsministerium Verordnung zur Änderung der Verordnung über FernabsatzverträgeMit wurden Regelungen zur Versandkostenpauschale und zum Widerrufsrecht für die Rücksendung der Produkte getroffen.

Mit der gemeinsamen Regelung müssen die Verbraucher nun die Kosten für die Rücksendung tragen. Wenn Sie jedoch technologische Produkte wie Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets, Computer und Drohnen kaufen, Sie profitieren nicht mehr vom Widerrufsrecht für diese Produkte.Die relevanten Regelungen in der neuen Verordnung lauteten wie folgt:

Die Rücksendegebühr geht jetzt zu Lasten der Verbraucher:

ARTIKEL 11- Der Satz „vier“ und der folgende Absatz wurden demselben Artikel hinzugefügt, um nach dem Satz „zehn“ im ersten Absatz von Artikel 13 derselben Verordnung zu stehen.

„(3) Der Verbraucher ist verpflichtet, die Kosten der Rücksendung, höchstens die Lieferkosten, zu tragen, wenn dies in den Vorabinformationen vereinbart wurde und der Betrag in der Rücksendung mit dem vom Verkäufer bestimmten Transportunternehmen enthalten ist. Wenn die an den Verbraucher gelieferte Ware jedoch im Sinne von Artikel 8 des Gesetzes mangelhaft ist, kann der Verbraucher nicht für die Kosten der Rücksendung verantwortlich gemacht werden. Wenn der Verbraucher es wünscht, können die Rücksendekosten von den Kosten der an ihn zurückzusendenden Waren oder Dienstleistungen und den Lieferkosten abgezogen werden.

Mit dem oben genannten Zusatz können Verbraucher keine Rückerstattung mehr verlangen. müssen die Versandkosten selbst tragen.

Das Widerrufsrecht wurde von Mobiltelefonen und Computern entfernt:

ARTIKEL 13- Dem ersten Absatz von Artikel 15 derselben Verordnung wurden die folgenden Absätze hinzugefügt.

„ı) Verträge über bewegliche Sachen, die gemäß dem Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918 vom 13.10.1983 registrierungspflichtig sind, und unbemannte Luftfahrzeuge, die registrierungs- oder registrierungspflichtig sind.

i) Verträge über Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets und Computer, die an den Verbraucher geliefert werden.

j) Vertragsabschlüsse durch Versteigerung in Form einer Live-Auktion.

k) Verträge über die Installation oder Montage der in der Einführungs- und Bedienungsanleitung angegebenen Waren durch den Verkäufer oder autorisierten Service.

Mit dieser Änderung des entsprechenden Artikels der Verordnung können Verbraucher nicht mehr von dem Widerrufsrecht für unbemannte Luftfahrzeuge, Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets, Computer und Verträge, die durch Live-Auktionen geschlossen werden, die erforderlich sind, Gebrauch machen anzumelden und anzumelden. Also die Produkte, die Sie kaufen, Sie können es aus eigenen Gründen nicht zurückgeben.Ein Problem mit den Produkten verhindert jedoch nicht die Rückgabe dieser Produkte.

Andererseits wurde die Frist für den Versand der Rücksendung auf 14 Tage erhöht:

Die neue Verordnung enthielt auch eine Regelung, die den Verbrauchern zugute kommen würde. Mit der neuen Regelung ist es jetzt möglich, das Produkt in Fällen wie Rückgabe oder Umtausch zu versenden. Sie haben 14 Tage Zeit.

Auch den Banken wurden neue Pflichten auferlegt: Kartenlimits werden im Falle einer Rückerstattung sofort erstattet:

Erfolgt die Bezahlung des Produkts per Kreditkarte, sind die Kartenanbieter nun verpflichtet, den vom Verkäufer, Lieferanten oder zwischengeschalteten Dienstleister überwiesenen Betrag nach Erhalt auf einmal auf das verfügbare Limit des Karteninhabers aufzurechnen.

Verordnung über Kreditkarten am 1. Januar 2023in Kraft treten, während andere in diesem Artikel erwähnte Vorschriften Ab 1. Oktober 2022wird in Kraft treten.

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