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Erklärung des Ministeriums zur Begrenzung des Autoverkaufs

Eines der Probleme, die wir seit einiger Zeit ansprechen, Gebrauchtwagen Mit der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts wurde der Verkauf von Gebrauchtwagen eingeschränkt. Dementsprechend müssen Galerien und Vermieter ein fabrikneues Auto, das sie kaufen, entweder 6 Monate oder 6.000 Kilometer lang halten. Die Regierung wird dank dieser Methode das Angebot-Nachfrage-Gleichgewicht auf dem Gebrauchtwagenmarkt verbessern, Die Preise werden sich normalisierenglaubt.

Nun gibt es eine neue Entwicklung zu diesem Thema. Handeln Ministerium einige Aussagen zu diesem Thema gemacht. In der getroffenen Aussage, wie die Umsetzung weitergeht, wen sie betrifft und Wann wird es enden solche Dinge wurden erwähnt. Schauen wir uns die Aussagen des Handelsministeriums zu Gebrauchtwagen genauer an.

Läuft am 1. Juli 2023 ab

In der Erklärung des Handelsministeriums wurde festgestellt, dass diese Praxis gemacht wurde, um den Markt wieder zu normalisieren. Laut offiziellen Angaben läuft die Verordnung am 1. Juli 2023 aus.

Bekanntlich führen Angebots- und Nachfrageungleichgewichte auf dem Markt für motorisierte Landfahrzeuge zu übermäßigen und unfairen Preiserhöhungen und Strumpfaktivitäten kann verursachen. Um den Forderungen unseres Ministeriums zur Verhinderung dieser Aktivitäten und den Erwartungen der Öffentlichkeit in Bezug auf das Thema gerecht zu werden, wird die Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen geändert. Die Vermarktung oder der Verkauf von Automobilen und Landfahrzeugen, die bis zum 1. Juli 2023 erstzugelassen sind, durch Autogalerien, autorisierte Händler und Autovermieter und Personen, die gebrauchte Automobile und Landfahrzeuge im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verkaufen, sofern nicht sechs Monate und sechstausend Kilometer vergehen seit der Erstzulassung. Einführung von Marketing- und Verkaufsbeschränkungen am 1. Juli 2023wird enden.

Normalbürger, die ihr Fahrzeug verkaufen wollen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Das Handelsministerium gab auch eine Erklärung zu einem einfachen Bürger ab, der ein Auto verkaufen möchte, das er besitzt. Laut Aussage der Bürger Verkauf von der Beschränkungwird befreit.

Der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen durch Endverbraucher unterliegt dieser Regelung. außen wird sein . Da aber auch der Verkauf von mehr als drei Personenkraftwagen und Geländewagen innerhalb eines Kalenderjahres durch Letztverbraucher als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, kann der Verkauf dieser Fahrzeuge von der Sechsmonats- und Sechstausenderregelung erfasst werden -Kilometerbeschränkung ab Erstzulassung. Mit der Verordnung gemacht, nur Vermarktung und Verkauf von Automobilen und Geländewagen wird eingeschränkt.

LKW, Bus, Pickup usw. Arten von Fahrzeugen fallen unter diese Beschränkung. nicht enthalten . Neben den übernommenen Fahrzeugen durch Gewerbetreibende mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen ist auch die Vermarktung oder der Verkauf von auf Dritte zugelassenen Fahrzeugen durch Gewerbetreibende mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen eingeschlossen. unter der Beschränkung wird ausgewertet. So werden beispielsweise auch Anzeigen von Gebrauchtwagenhändlern kontrollpflichtig, da sie im Rahmen von Marketingmaßnahmen betrachtet werden.

Audit wird durchgeführt

In der Erklärung des Handelsministeriums steht diese Regelung auf dem Papier. wird nicht bleiben spezifizierten. Nach Angaben der Behörden soll der Automarkt mit regelmäßigen Kontrollen und der Prüfung von Beschwerden der Bürger weiterkommen Zurückhaltungwird zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werden Beschwerden unserer Bürger umgehend bearbeitet. Mit der Verordnung die aktuelle Situation in der Branche übertrieben und ungerecht Da Preissteigerungen verhindert werden sollen, bleibt die Bestimmung dieser Verordnung befristet bis zum 1. Juli 2023 in Kraft. Die Umsetzung dieser Verordnung durch unser Ministerium unter Berücksichtigung der Marktbedingungen und der öffentlichen Erwartungen kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

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