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Das Handelsministerium kündigte die neue Regelung für aus dem Ausland mitgebrachte Telefone an.

Aufgrund der hohen Steuern in unserem Land spielen die Telefonpreise eine Rolle. Verbraucher bevorzugen es, im Ausland einzukaufen, um Telefone zu einem günstigeren Preis zu kaufen. Um dieser Situation vorzubeugen, hat das Handelsministerium eine neue Regelung für mitgeführte Telefone von Passagieren aus dem Ausland angekündigt.

„Recht auf Mitnahme eines Duty-Free-Telefons“ wird geprüft

In Bezug auf Passagierbefreiungen ein Telefon in drei Kalenderjahren Es kann zollfrei in die Türkei gebracht werden. Das Handelsministerium stellt auf das neue System um, um zu verhindern, dass Reisende in drei Jahren mehr als ein Telefon mitbringen. Zollschutzbeauftragte, aus AbfragebildschirmenDurch die Überprüfung der BTK-Daten kann es sehen, wann eine Person zum letzten Mal ein Duty-Free-Telefon mitgebracht hat.

Die betreffende Anwendung 1. November 2022 wird mit seinem historischen Prestige verwirklicht. Ab diesem Datum wird geprüft, ob die Fahrgäste das Recht haben, ein Telefon mitzubringen. Zollgebühren werden von Personen erhoben, die innerhalb von drei Jahren mehr als ein Telefon mitgebracht haben.

Beschreibung des Handelsministeriums:

„Nach dem Beschluss des Ministerrates über die Befreiung von Waren, die mit Reisenden aus dem Ausland eingeführt werden, können Reisende, die aus dem Ausland in unser Land kommen, im Rahmen der Befreiung von persönlichen Gütern in drei Kalenderjahren ein Mobiltelefon zollfrei mitbringen.

Im Rahmen der am 30. Mai 2019 eingeführten Verordnung wurde die Frist von 2 (zwei) Kalenderjahren auf 3 (drei) Kalenderjahre verlängert und für Telefone „die Bedingung der Nutzung von auf die Fahrgastidentifikationsnummer registrierten Leitungen“ hinzugefügt aus dem Ausland mitgebracht.

Im Rahmen des genannten Antrags wird unter Koordination des Handelsministeriums, Generaldirektion Zollschutz, eine wertvolle Regelung umgesetzt, um die technische Nachverfolgung der Freigrenze für Mobiltelefone bei Passagieren (1 in drei Kalenderjahren) zu ermöglichen Jahre). Im Rahmen der technischen Arbeiten, die im Rahmen des Handelsministeriums und der Behörde für Informationstechnologien und -verbindungen durchgeführt werden, Die Anzahl der Mobiltelefone, die Passagiere über einen Zeitraum von drei Jahren mitgebracht haben, wird erfasst.und Passagiere werden daran gehindert, mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Befreiungsrechte hinaus mitzubringen.

Dank der mit dem von der Informationstechnologie- und Verbindungsbehörde übertragenen Informationsnetzwerk erstellten Abfragemaske werden die erforderlichen Inspektions- und Kontrollprozesse von den diensthabenden Zollschutzbeamten in unseren Zollgebieten am Eingang des Landes durchgeführt.

Der genannte Antrag wird mit Prestige vom 1. November 2022 umgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die mitgebrachten Handys der Passagiere getrackt und der Missbrauch einzelner Ausnahmen verhindert werden.

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