Finanzen

Die Grundlage für Arbeitgeber aus der Arbeitslosenkasse wurde bis Ende 2023 verlängert

Die den Arbeitgebern durch die Arbeitslosenversicherungskasse zur Verfügung gestellte Grundlage für den arbeitgeberbezogenen Preis der Versicherungsprämien der Arbeitnehmer wurde bis Ende 2023 verlängert.

Die den Arbeitgebern durch die Arbeitslosenversicherungskasse zur Verfügung gestellte Grundlage für die arbeitgeberbezogene Höhe der Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer wurde bis Ende 2023 verlängert.

Der Präsidialbeschluss über die Verstärkung der Arbeitgeber durch den Arbeitslosenversicherungsfonds wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht. Demzufolge; Die vorgenannte Verstärkung wurde bis Ende 2023 verlängert. Beschluss des Präsidenten:

„Es ist ausreichend beschlossen worden, die Antragsfrist der 10. Bestimmung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Nr.

Gemäß dem 10. Element, das mit der Umsetzungsfrist unterbrochen wird, werden 5 Prozent der Versicherungsprämien, also insgesamt 34,5 Prozent, von der Staatskasse und die restlichen 15,5 Prozent von der Arbeitslosenkasse getragen.

Kurzwelle

Tags

Related Articles

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back to top button
Close