Neue Regelung zur Förderung des KKM
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung wurde die Frist für die Umstellung von Fremdwährungseinlagen- und Partizipationsfondskonten inländischer juristischer Personen bei Banken in TL vom 30. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Der Antrag auf währungsgesicherte Einlagen (KKM) für Fremdwährungseinlagen und Partizipationsfonds von rechtmäßig in der Türkei ansässigen Personen wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Gemäß der Mitteilung zur Änderung der Erklärung der Zentralbank zur Unterstützung der Umstellung auf Einlagen- und Beteiligungskonten in TL, die in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurde, ist die Frist für inländische juristische Personen, ihre Einlagen- und Beteiligungsfondskonten in Fremdwährung bei Banken in TL umzuwandeln 30. Verlängert von September 2022 bis 31. Dezember 2022.
Dementsprechend können die Guthaben auf Deviseneinlagen von Partizipationsfondskonten der juristischen Personen im Geltungsbereich in der Mitte des 31. Dezember 2021 und des 31. Dezember 2022 bei Banken in Dollar, Euro und Pfund Sterling in TL umgerechnet werden umgerechnet und in die KKM aufgenommen, wenn der Kontoinhaber dies wünscht.
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