Maßnahmen gegen die Mitnahme von Telefonen aus dem Ausland
Mit der Abwertung der türkischen Lira und der zunehmenden Inflation wurde der Zugang zu elektronischen Werken durch Preise und Steuern eingeschränkt, und es wurde viel vernünftiger, Telefonanrufe aus dem Ausland zu erhalten. Aber heute, vom WirtschaftsministeriumEine wertvolle Entscheidung ist gefallen.
Bekir Can Uslu, General Manager für Zollschutz, Handelsministerium, Informationstechnologien und Verbindungsbehörde (BTK) gaben bekannt, dass sie ein Protokoll mit unterschrieben hätten Mit dem besagten Protokoll wird geprüft, ob die aus dem Ausland kommenden Bürger von ihrem Handy-Ausnahmerecht Gebrauch machen, und falls vorhanden, werden neue Handys überprüft. Es wird vom Ministerium geschützt.
Die Telefone derjenigen, die von ihrer Befreiung Gebrauch machen, werden beschlagnahmt:
„Wenn ein Telefon aus dem Ausland mitgebracht wird, wenn der Passagier ein Telefon bei sich hat, haben wir es als Ausnahme angesehen, wenn es mehr als ein Telefon gibt, unterwerfen wir es den Zollverfahren. Ein Protokoll wurde zwischen der BTK und dem Ministerium erstellt of Commerce General Directorate of Customs Protection Im Rahmen des Protokolls wurde eine Datenbank gemeinsam genutzt.
Ab dem 1. November prüfen wir, ob unsere aus dem Ausland anreisenden Fluggäste in den letzten drei Jahren von ihrem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht haben. Wenn unser Fahrgast in den letzten drei Jahren von seinem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht hat, also in den letzten drei Jahren einen Anruf aus dem Ausland erhalten hat, sind wir hier. Wir schützen Ihre neuen Telefone.„
Das Telefon kann bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb von drei Monaten zurückgenommen werden:
„Stellen wir bei unseren Kontrollen fest, dass unser Fahrgast in den letzten drei Jahren von seinem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht hat, schützen wir sein Handy im Zolllager. Wir geben ihm dafür eine Lagerschutzquittung. In diesem Fall kann unser Fahrgast sein Handy bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb von drei Monaten wieder mitnehmen.“
Bei Vorliegen eines Befreiungsrechts wird eine Anmeldefrist von 120 Tagen festgesetzt:
Uslu sagte, wenn der Passagier das Recht auf Befreiung hat, werden sie ihm erlauben, sein Telefon zu nehmen, dann das des Passagiers innerhalb von 120 TagenEr erwähnte, dass er dieses Telefon über BTK-Systeme registrieren kann.
Das zusätzliche Telefon, nicht das bei Ihnen, wird überprüft:
„Es gibt kein Problem mit dem persönlichen Telefon, das der (Passagier) bei sich benutzt. Mit dem aktuell genutzten Telefon besteht kein Problem, wir prüfen aber, ob ein zusätzlich mitgebrachtes Telefon unter die Ausnahmeregelung fällt. Das Telefon, das er benutzt, ist unbeschädigt, wir werden die Inspektionen am zweiten Telefon, das wir bald sehen, durchführen. Ziel ist es, zu verhindern, dass das Telefon ins Land kommt, wenn kein Ausnahmerecht besteht.“
Wie wird das neue System funktionieren?
Neben der Erklärung wurde auch eine praktische Erklärung für das neue System gegeben. In diesem Zusammenhang wurden die Koffer von Passagieren, die aus dem Ausland kamen, einer Röntgenkontrolle unterzogen. Der Passagier, der ein Handy im Koffer hatte, wurde zu einer Freistellungsbesichtigung ins Büro eingeladen. Es wurde in Frage gestellt, ob der Fahrgast ein Handy-Ausnahmerecht hatte.
Es wurde festgestellt, dass der betreffende Passagier am 19. September 2022 einen Anruf getätigt hat. Daher wurde der Passagier nicht befreit. Das früheste Datum, an dem ein Passagier ein Telefon in die Türkei bringen konnte, war der 1. Januar 2025 (aufgrund des Endes von 3 Kalenderjahren). Das Telefon des Passagiers wurde in den Laderaum gebracht.
Das neue System wird ab dem 1. November implementiert:
Das neue System, das unter Beteiligung des Handelsministeriums und der BTK entwickelt wurde, ab 1.11wird in die Praxis umgesetzt.