KKM-Einrichtungen enden nicht: Steuerbefreiung gilt auch für den 30. September
Das KKM, das mit seiner Umsetzung ins Gespräch gekommen ist, steht erneut auf der Tagesordnung. Mit der neusten Regelung wird die Steuerbefreiung von Kapitalgesellschaften auch den 30. September abdecken. Die für Zinsen und Gewinnanteile sowie sonstige Gewinne im Rahmen des KKM geltende Körperschaftsteuerbefreiung wird auch auf Fremdwährungen in deren Bilanzen angewendet.
Die Entscheidung von Unternehmen, bei der Umrechnung ihrer Fremdwährung in TL-Konten steuerbefreit zu sein, gilt auch für ihre 9-Monats-Bilanzen.
Laut den Nachrichten in der Dünya Zeitung, KVK diskontinuierlich 14/4. Der Präsidialbeschluss Nr. 6297 über die Umsetzung der währungsgesicherten Einlagenbefreiung für Fremdwährungen in den Bilanzen von Unternehmen vom 30. September 2022 wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Nach der neuen Verordnung kann diese Befreiung auch mit dem Prestige von Fremdwährungen in den Bilanzen von Instituten mit dem Prestige vom 30. September angewendet werden.
Gemäß der einschlägigen Gesetzesentscheidung ist der Präsident befugt, die betreffende Befreiung mit dem Prestige der Fremdwährungen durchzusetzen, die in den Bilanzen vom 30. Juni und/oder 30. September enthalten sind.
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