Die neue Entscheidung trat für die Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 in Kraft.
Die im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 verhängten Verwaltungsstrafen wurden aufgehoben
Nach den zugehörigen Nachrichten von Sputnik Ab 11. März 2020 Verwaltungsstrafen, die gekürzt und Personen, die diese Strafe erhalten, nicht mitgeteilt werden, werden nicht benachrichtigt. Die wichtigste Praxis, die viele Menschen beunruhigt, betrifft die Erhebung gemeldeter Bußgelder.
In dem in Kraft getretenen Beschluss wird keine Inkassosanktion gegen Personen verhängt, denen im Rahmen von Covid-19-Maßnahmen eine Geldbuße mitgeteilt wird. Kurz gesagt, diese Personen zahlen kein Geld nach dem Zufallsprinzip.
Verwaltungsstrafen, die aufgrund von Vergehen erhoben werden, die vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Elements begangen wurden. Rückkehr wird nicht sein.