Cümbüş-Steuer offiziell abgeschafft!
Die heutige Ausgabe des Amtsblatts brachte eine wertvolle Entscheidung für Bürger, die Spaß an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten haben. Mit dem Präsidialbeschluss Nr. 6584 “ Vergnügungssteuer“ wurde offiziell zurückgesetzt. Dieses Zurücksetzen wurde auf unbestimmte Zeit durchgeführt. Die Schwelgensteuer wurde also aufgehoben und Die Türkei wurde von der Tagesordnung gestrichen.
Cümbüş-Steuer in der 21. Ausgabe des Gesetzes über die Gemeindeeinnahmen Nr. 2464 enthalten; Es umfasste Kino-, Konzert-, Pferderennen- und Sportveranstaltungen. In der Vergangenheit 10 ProzentDer Steuerposten galt als 0 Prozent war fallen gelassen worden. Mit der heutigen Entscheidung des Präsidenten, Cümbüş Tax, wurde dauerhaft entfernt.
Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung enthielt folgende Worte:
ARTIKEL 1-Artikel 21 des Gemeindesteuergesetzes Nr. 2464 (I);
a) Aus inländischen Kinovorführungen in Absatz 1 übernommener Revel-Steuersatz,
b) in Absatz 2 von ausländischen Kinovorführungen übernommener Revel-Steuersatz,
c) Schwelgensteuersatz aus Sportveranstaltungen, Pferderennen und Konzerten in Absatz 4,
Es wurde zu 0 % bestimmt.
ARTIKEL 2-Der Beschluss des Ministerrates vom 12.09.1997 mit der Nummer 97/10349 über die Revel-Steuersätze im 21. Element des Gesetzes über die kommunalen Einnahmen Nr. 2464 wurde aufgehoben.
ARTIKEL 3-(1) Dieser Beschluss tritt am 1.1.2023 in Kraft.
ARTIKEL 4-(1) Die Beschlüsse dieses Beschlusses werden vom Schatz- und Finanzminister ausgeführt.
Werden die Ticketpreise sinken?
Mit der getroffenen Entscheidung wurde die Cümbüş-Steuer bei Veranstaltungen wie Filmen und Konzerten zurückgesetzt. Allerdings aufgrund der Abschaffung dieser Steuer Die Ticketpreise werden nicht sinken. . Denn die Schwelgensteuer war bereits vorübergehend abgeschafft und wurde heute nicht erhoben. Daher werden die heutigen Preise ab dem 1. Januar 2023 keinen zufälligen Rabatten unterliegen.
Im Amtsblatt veröffentlichter Präsidialerlass von hierdu kannst erreichen.