Finanzen

Ibrahim Tatlıses und seine Tochter Dilan Çıtak Krise: Sie waren wegen des Fernsehkommandos vor Gericht!

Die Staatsanwaltschaft nahm den Vorfall jedoch als öffentlicher Fall. Denn nach Artikel 6 des türkischen Strafgesetzbuchs gilt die Fernseh -Fernbedienung als „Waffen“. Dies kann ohne die Beschwerde gemäß Artikel 73 des türkischen Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft beschrieb die Bewegung von Dilan Çıtak als „Versuch, eine Waffe zu verletzen“, und überwies die Fallakte an das Gericht, um die Öffentlichkeit im Namen der Öffentlichkeit zu bestrafen.

Related Articles

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back to top button
Close