CBRT: KKM kann nicht auf derivative Prozesse gesetzt werden
Die CBRT hat Banken angewiesen, dass devisengesicherte Einlagen nicht Gegenstand von Derivatgeschäften sein dürfen.
Mit der von der Zentralbank (CBRT) vorgenommenen Änderung in der Durchführungsanweisung für währungsgesicherte Einlagen werden die betreffenden KKM-Konten nicht Gegenstand von Derivatprozessen sein.
In der heute von der CBRT an die Banken versandten Änderung der Durchführungsanweisung an die Banken wurde festgestellt, dass „es entschieden wurde, dass die rotierenden Einlagen- und Partizipationskonten im Rahmen der genannten Anweisungen nicht Gegenstand von Derivatprozessen sein dürfen“.
In dem Schreiben an die Banken heißt es: „Wechselnde Einlagen- und Partizipationskonten können als Optionen, Swaps etc. verwendet werden. Es wurde festgestellt, dass es nicht Gegenstand eines abgeleiteten Werks sein oder mit Werken in Verbindung gebracht werden kann, die Gegenstand der Theologie sind.
In dem Artikel wurde auch festgestellt, dass die Wechselkurs-/Preisdifferenzen nicht von der CBRT für die Konten „bezahlt“ werden, die gegen diese Entscheidung sind.
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